Stadtführungen Düsseldorf

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stadtführungen in Düsseldorf
Stand: Juli 2024

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Stadtführungen in Düsseldorf  (Veranstalter) mit den Kundinnen und Kunden (im Folgenden: Kunden) und den involvierten selbständigen Gästeführerinnen und Gästeführern (im Folgenden: Gästeführer) sowie zwischen den Gästeführern und ihren Kundinnen und Kunden.

Stadtführungen in Düsseldorf vermittelt Gästeführer an interessierte Gruppen. Vertragliche Beziehungen entstehen bei Vermittlung direkt zwischen dem Kunden einerseits und dem Gästeführer andererseits.

  1. Buchung
    Nach einer Buchungsanfrage (per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail) erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung durch Stadtführungen in Düsseldorf.  Name und Handy-Nummer des Gästeführers wird den Kunden i.d.R. eine Woche vor dem vereinbarten Termin der Stadtführung mitgeteilt.

Teilnehmer/innen mit Gehbehinderungen, körperlichen Gebrechen und Rollstuhlfahrer werden gebeten, dies bereits bei der Buchungsanfrage anzuzeigen, um eine adäquate Stadtführung zu planen.

  1. Zahlungsbedingungen
    Nach Zustellung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung i.d.R. von 50 % des vereinbarten Preises an Stadtführungen in Düsseldorf zu überweisen. Mit Überweisung der Anzahlung wird der Buchungsauftrag verbindlich und der Kunde akzeptiert gleichzeitig auch die Bestimmungen dieser AGB.

Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin zu überweisen.

Bei Gutscheinen ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung zu überweisen.

  1. Stornierungsbedingungen
    Die Stadtführungen/Fahrradtouren werden wetterunabhängig durchgeführt. Anspruch auf Rückzahlung des vereinbarten Preises, Entschädigung oder Wandlung wegen schlechten Wetters besteht nicht; ausgenommen hiervon sind starker Sturm, Unwetter, extremer Schneefall und Glatteis. Falls möglich, kann ein abweichender Termin vereinbart werden.

Der Rücktritt muss schriftlich bzw. per E-Mail an Stadtführungen in Düsseldorf erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

– Bei Rücktritt bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin der Führung wird eine Stornoentschädigung von 50% des vereinbarten Preises (Anzahlung) fällig.

– Bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Führung wird eine Stornoentschädigung von 75 % des  vereinbarten Preises fällig.

– Bei Rücktritt von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Führung oder bei Nichterscheinen (s. Nr. 5) wird eine Stornoentschädigung von 100 % des vereinbarten Preises fällig.

– Sollte eine Stadtführung/Fahrradtour aufgrund von Schutzvorschriften des Landes NRW nicht durchgeführt werden können, so fallen keine Stornierungsgebühren an.

– Bei den Stadtführungen/Fahrradtouren handelt es sich um Gruppenveranstaltungen zum Gruppentarif; die Nichtteilnahme einzelner oder mehrerer Personen berechtigt nicht zur Honorarreduzierung oder kostenlosen Stornierung.

Dem Kunden bleibt für die Stornierungsgebühren der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Verspätungen und Nichterscheinen, Wartezeit
    Die Führungen beginnen pünktlich zur angegebenen Zeit. Bei zu spätem Eintreffen der Teilnehmer wartet der Gästeführer 30 Minuten. Bitte setzen Sie sich im Falle einer Verspätung mit dem Gästeführer über Handy in Verbindung und informieren ihn über die Verspätung.

Bei verspätetem Eintreffen der Teilnehmer/innen besteht kein Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung; die Führung verkürzt sich entsprechend. Falls die Teilnehmer/innen später oder nicht eintreffen, sind 100% des vereinbarten Preises zu leisten.

  1. Krankheitsbedingter Ausfall des Gästeführers
    Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Gästeführers versucht Stadtführungen in Düsseldorf, Ersatz zu finden. Sofern es nicht gelingt, Ersatz zu finden, wird die Buchung storniert und geleistete Zahlungen rückvergütet oder ein anderer Termin vereinbart.
  1. Reklamationen
    Reklamation und Mängelrügen bedürfen unbedingt der Schriftform und müssen dem Veranstalter innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsende vorliegen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, soweit keine Arglist vorliegt.
  1. Höhere Gewalt
    Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie), berechtigen Stadtführungen in Düsseldorf sowie den Gästeführer, die Stadtführung oder Teile davon um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. entsprechend zu verändern. Kann die Stadtführung wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, kann entweder ein neuer Termin vereinbart oder die Stadtführung von beiden Parteien storniert werden. Bei Stornierung erfolgt die Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen an den Kunden.

9. Haftung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer/innen. Gegenüber Stadtführungen in Düsseldorf  und den Gästeführern sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer/innen, z.B. für Verletzungen, Unfälle (eigene oder durch Dritte verschuldet), Verluste, Diebstahl und Beschädigungen von Gegenständen, ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stadtführungen in Düsseldorf  sowie den Gästeführern beruhen. Von dem vorbezeichneten Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist ((Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Stadtführungen in Düsseldorf sowie der Gästeführer auf vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschäden begrenzt. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

Die Teilnehmer/innen haften für jeden Schaden, der durch sie verursacht wird. Das Bestehen einer ausreichenden Privathaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

10. Mitwirkungspflicht
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Abhilfe mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen.

11. Sonderbestimmungen für Fahrradtouren
Für Fahrradtouren gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

Zuständigkeit:  Die Fahrradtouren werden von dem begleitenden Gästeführer eigenverantwortlich durchgeführt.  Das betrifft sowohl die Organisation, Streckenführung,  Ablauf,  Weisungsrecht und Begleitung. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten einer teilnehmenden Person oder bei übermäßigem Genuss von Alkohol oder Drogenkonsum kann die betreffende Person vom begleitenden Gästeführer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Haftung:  Es wird nicht für Schäden gehaftet, die auf eigener Unachtsamkeit des Teilnehmers (z.B. Nichtbeachten der Straßenverhältnisse, der Verkehrsregeln oder der jeweiligen Verkehrssituation, Telefonieren während des Fahrradfahrens etc.), mangelnde Fahrradfahrpraxis der teilnehmenden Person, Fehlverhalten anderer Verkehrs- oder Fahrradtour-Teilnehmer/innen, Ablenkung durch andere Fahrradtour-Teilnehmer/innen, unsachgemäßer Nutzung des gestellten Fahrrades, Fahrbahnschäden oder nicht ordnungsgemäßer Befestigung mitgeführter Taschen oder anderer Behältnisse auf dem Fahrrad etc. Die Teilnehmer/innen haften für die von ihnen zu vertretende Schäden an dem ihnen für die Fahrradtour zur Verfügung gestellten Fahrräder sowie weitere von ihnen verursachten Schäden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Mehrwertsteuer
Der Veranstalter ist gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.